Diese Nebenkosten kommen beim Immobilienverkauf auf Eigentümer zu
Die meisten Menschen veräußern lediglich einmal in ihrem Leben eine Immobilie. Dementsprechend dürftig sind die Kenntnisse vieler Eigentümer darüber, welche Kosten beim Verkauf einer Immobilie anfallen. Erfahren Sie im nachfolgenden Artikel, welche Nebenkosten Sie beim Immobilienverkauf einkalkulieren müssen.
Energieausweis
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass spätestens bei der Besichtigung dem Interessenten der Energieausweis vorzulegen ist. Dieser lässt Rückschlüsse auf die Energieeffizienz und die anfallenden Energiekosten beim Bewohnen des Gebäudes zu. Das Dokument gibt es in zwei Ausführungen:
- Bedarfsausweis
- Verbrauchsausweis
Ersterer gibt den Energiebedarf auf Grundlage technischer Daten an, während der Verbrauchsausweis die Energiekennwerte unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verbrauchsdaten ermittelt. Für die Erstellung eines Bedarfsausweises fallen Kosten in Höhe von 300 EUR und für den Verbrauchsausweis in Höhe von etwa 80 EUR an.
Wertermittlung
Eigentümer können zunächst selbst einen groben Wert der eigenen Immobilie ermitteln: Orientierungswerte lassen sich beispielsweise auf den bekannten Immobilienplattformen im Netz finden. Dennoch besteht die Gefahr, den Preis für das Haus oder die Wohnung zu niedrig anzusetzen und dadurch finanziellen Schaden zu erleiden. Besser ist es daher, einen Experten mit der Immobilienbewertung zu beauftragen, denn Personen mit Fachexpertise sind in der Lage, einen marktgerechten Preis für Ihre Immobilie zu ermitteln. Für eine solche Wertermittlung werden neben Faktoren wie Lage, Größe und Zustand der Immobilie auch die Marktentwicklung sowie Angebot und Nachfrage herangezogen.
Manchmal ist indes ein Verkehrswertgutachten unentbehrlich. Insbesondere dann, wenn die Wertermittlung aufgrund einer Scheidung, Zwangsversteigerung oder Erbstreitigkeit erfolgt. Eine einfache Immobilienbewertung hat vor Gericht keinen Bestand. Die Kosten für das Verkehrswertgutachten variieren und hängen vom Verkehrswert der Immobilie ab. Rechnen Sie mit Kosten in Höhe von einem Prozent des Verkehrswertes.
Vermarktungskosten und Werbung
Prinzipiell gibt es die Möglichkeit der Vermarktung durch einen professionellen Immobilienmakler und der Vermarktung in Eigenregie.
Bei der letztgenannten Option trägt der Eigentümer sämtliche Vermarktungskosten. Diese umfassen beispielsweise die Kosten für Anzeigen in Zeitungen und Immobilienportalen sowie die Arbeitszeit für deren Erstellung. Schnell kommen so bis zu 100 Arbeitsstunden zusammen.
Fallstricke bei der Eigenvermarktung umgehen Sie, wenn Sie einen Immobilienmakler beauftragen. Ein guter Makler wiegt die Kosten mehr als auf und ist imstande, einen vergleichsweise hohen Verkaufspreis zu erzielen. Zusätzlich sparen Sie sich Behördengänge, die Wertermittlung und Verkaufswerbung. Üblicherweise beträgt die Maklerprovision für jede Partei zwischen 2-4 % des Kaufpreises.
Steuern
Grundsätzlich fallen beim Immobilienverkauf Steuern an, wenn die Immobilie verglichen mit dem ursprünglichen Kaufpreis an Wert zugelegt hat. In diesem Fall verlangt der Fiskus die Entrichtung der sogenannten Spekulationssteuer. Deren Höhe ist vom persönlichen Steuersatz und der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis abhängig.
Wichtig:
Liegen zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie mehr als zehn Jahre, ist der Verkauf spekulationssteuerfrei. Selbiges gilt, wenn Sie das Haus oder die Wohnung ausschließlich selbst bewohnten.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Die Kosten beim Immobilienverkauf sind teils beträchtlich. Tappen Sie nicht in die Kostenfalle und holen Sie sich professionelle Unterstützung von Atrium Immobilien e.K. Gemeinsam holen wir das Beste aus Ihrer Immobilie heraus und treten auf die Kostenbremse. Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch.