Was ist eigentlich ein Alleinauftrag?
Bei der Beauftragung eines Maklers zwecks Veräußerung Ihrer Immobilie hat dieser bestimmte Rechte und Pflichten. Die genaue Ausgestaltung hängt unter anderem davon ab, ob der Makler im Alleinauftrag tätig wird. Worum es sich dabei handelt und welche Vorteile diese Form der Immobilienveräußerung für Eigentümer hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Makleralleinauftrag – was ist das?
Wer als Eigentümer mit dem Gedanken spielt, seine Immobilie zu verkaufen, steht vor der Frage, ob er diese in Eigenregie oder von einem beziehungsweise mehreren Maklern veräußern lassen soll. Die Beauftragung eines Maklers im Alleinauftrag hat dabei gegenüber anderen Auftragsarten einige Vorzüge. Doch worum handelt es sich bei einem Makleralleinauftrag genau?
Das deutsche Maklerrecht besagt, dass es sich bei einem Makleralleinauftrag um einen exklusiven Kontrakt zwischen einem Makler und dem Auftraggeber (Eigentümer) handelt. Der Auftraggeber willigt ein, die Immobilie nur von dem im Vertrag bezeichneten Makler bewerben zu lassen. Im Gegenzug ist dieser zur Erbringung der Dienstleistung (Verkauf der Immobilie) verpflichtet. Das bedeutet: Der Eigentümer verzichtet ausdrücklich darauf, andere Makler oder Dritte in die Veräußerung der Immobilie einzubeziehen oder damit zu beauftragen.
Dennoch besteht für den Eigentümer weiterhin die Option, die Immobilie privat zu verkaufen. Beim erfolgreichen Abschluss der Transaktion in Eigenregie hat der Makler keinen Anspruch auf Provision oder Ersatzzahlungen.
Existieren weitere Auftragsarten?
Neben dem Makleralleinauftrag gibt es weitere Möglichkeiten, einen Makler mit dem Immobilienverkauf zu betrauen. Dies sind:
- Qualifizierter Makleralleinauftrag
- Allgemeiner Maklerauftrag
Der qualifizierte Makleralleinauftrag
Der qualifizierte Makleralleinauftrag und der Makleralleinauftrag sind in vielen Punkten identisch. Der größte und wichtigste Unterschied besteht darin, dass Eigentümer darauf verzichten, ihre Immobilie selbst zu vermarkten. Tritt ein Interessent dessen ungeachtet mit Kaufabsichten an Sie heran, müssen Sie diesen an den Makler verweisen.
Der allgemeine Maklerauftrag
Bei dieser Auftragsform steht es Eigentümern frei, mehrere Makler zu beauftragen oder die Immobilie eigenhändig an einen neuen Besitzer zu übertragen. Die Beauftragung mehrerer Makler kann bei Kaufinteressenten aber den Eindruck erwecken, dass die Immobilie schwer zu vermitteln ist oder Mängel vorhanden sind.
Beste Erfolgsaussichten – Makleralleinauftrag
Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein gesamtes Fachwissen sowie seine Kontakte und Marktkenntnisse in den Dienst des Kunden. Demgegenüber tragen Eigentümer kein Risiko, da die Provision nur nach erfolgter Transaktion zu zahlen ist. Somit sind die Aussichten auf einen erfolgreichen Verkaufsabschluss bei dieser Auftragsart am höchsten.
Der Makler ist der zentrale Ansprechpartner für sämtliche Belange des Eigentümers und der Interessenten. Er kennt die wichtigen Informationen über die Immobilie und hilft potenziellen Käufern kompetent weiter.
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